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Hausbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht, die nicht nur die Freihaltung der Verkehrswege von Schnee beinhaltet, sondern auch, Schäden an Personen oder Gegenständen durch sog. Dachlawinen zu verhindern. Sie haften also, wenn herunterfallende Schnee- oder Eisbrocken Fußgänger oder Autos treffen.
Um also zu verhindern, dass der Schnee auf dem Dach ins Rutschen kommt und vom Dach fällt, werden sog. Schneefangsysteme montiert. Dabei handelt es sich entweder um ein Gitter oder auch einen Balken, die nah am Rand des Daches angebracht werden. Sie stauen den Schnee am Rand des Daches und schützen zudem Dachrinnen vor Verstopfung, Überlaufen oder gar Herunterbrechen.
Am gebräuchlichsten sind Schneefanggitter - das sind im Grunde kleine Zäune mit einer Traglast im mittleren Bereich, sowie Schneefangbalken mit einer hohen Traglast. Letztere kommen v.a. in schneereicheren Gegenden zum Einsatz und werden zudem oft in mehreren Reihen übereinander angeordnet.
Sie sind nicht für jedes Gebäude erforderlich. Es hängt von der Lage des Hauses ab, ebenso von der Schneelage des jeweiligen Ortes. In Deutschland gibt es 5 Schneelastzonen, 1, 1a, 2, 2a und 3. Zudem spielt die Dachneigung eine Rolle, und ob das Gebäude bspw. direkt an der Straße steht oder separat mitten auf einem großen Grundstück steht.
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